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Abfallgebührenbescheide werden versendet

Empfänger sind Eigentümer | Hausverwaltungen | Betriebsinhaber

Der Versand der Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 hat begonnen. Erstmals erfolgt die Veranlagung auf Grundlage des neuen Abfuhr- und Gebührensystems. 

Neu ist, dass die Abfallgebühren nicht mehr mit allen Haushalten abgerechnet werden. Mit der Systemumstellung werden die Gebührenbescheide nur noch an Grundstückseigentümer, deren bevollmächtigte Hausverwaltungen sowie an Betriebsinhaber versandt. 

Die Bescheide enthalten die festgesetzten Abfallgebühren für das gesamte Kalenderjahr 2026. Berechnet werden die Regelgebühren für Restmüllkleinbehälter mit zwölf beziehungsweise acht inkludierten Leerungen sowie die Jahresgebühren für die Biotonnen. Zusatzleerungen von Restmüllkleinbehältern, die im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden, werden erst im Rahmen der Jahresveranlagung 2027 nachträglich erhoben. 

Liegt ein SEPA-Lastschriftmandat vor, werden die fälligen Beträge automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen eingezogen. 

Die Empfänger werden gebeten, alle Angaben im Gebührenbescheid sorgfältig zu prüfen und sich bei Rückfragen umgehend unter den im Bescheid angegebenen Kontaktdaten an die Entsorgungsbetriebe zu wenden. mehr…