Abfallgebühren 2026


Das neue Gebührensystem
Ab 2026 werden die jährlichen Abfallgebühren grundstücksbezogen erhoben. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn rechnen dann mit dem Grundstückseigentümer und nicht mehr mit dem einzelnen Haushalt ab.
Beispielrechnung bei privater Nutzung
- Für eine 60-Liter-Restmüllbehälter mit 12 Leerungen im Jahr inklusive
- Für eine 60-Liter Biotonne mit 36 Leerungen im Jahr inklusive
- Für die Restmüllabfuhr wurden im Beispiel 4 Zusatzleerungen in Anspruch genommen
| Behälter | Leerungen | Gebühr |
|---|---|---|
| Restmüllbehälter 60 Liter | inklusive 12 Leerungen | 116,40 EUR |
| Restmüllbehälter 60 Liter | Zusatzleerungen | 3,50 EUR pro Leerung * 4 Zusatzleerungen (Abrechnung erfolgt im Folgejahr) | 14,00 EUR |
| Biotonne 60 Liter | inklusive 36 Leerungen | 34,80 EUR |
| Jährliche Gesamtgebühr | 165,20 EUR |
- Nein. Die neuen Restmüllbehälter und Biotonnen mit elektronischem Chip sind Eigentum der Entsorgungsbetriebe und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für Mehrmengen an Restmüll können auch ab 2026 weiterhin städtische Restmüllsäcke bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:
| Franks Frischetreff | Hohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn-Horkheim |
| REWE Markt im Weipertzentrum | Etzelstraße 38, 74076 Heilbronn |
| Kaufland Neckarsulm | Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm |
| Schreibwaren Seel | Am Wollhaus 6, 74072 Heilbronn |
- Kaufpreis: 8,00 Euro für 70 Liter Fassungsvermögen.
- Alternativ besteht auch die Möglichkeit im Recyclinghof Plus Restmüll gegen Bezahlung zu entsorgen.
Kosten: bis 0,5 Kubikmeter 15 EUR | bis 1 Kubikmeter 30 EUR
*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die Abfallberatung
abfallberatung@heilbronn.de | Tel. 07131 56-2951
Teilnahme
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:
- per Download hier
- Schriftlich per E-Mail an abfallgebuehren@heilbronn.de
- Telefonisch unter 07131 56-4235 oder 07131 56-4236
Rücksendung
Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.
Eigene Vordrucke
Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:
- Zahlungspflichtiger
- Buchungszeichen
- IBAN, evtl. BIC
- gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
- Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen. SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht angenommen.




