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Abfallgebühren 2026

Das neue Gebührensystem

Ab 2026 werden die jährlichen Abfallgebühren grundstücksbezogen erhoben. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn rechnen dann mit dem Grundstückseigentümer und nicht mehr mit dem einzelnen Haushalt ab.

Beispielrechnung bei privater Nutzung

  • Für eine 60-Liter-Restmüllbehälter mit 12 Leerungen im Jahr inklusive
  • Für eine 60-Liter Biotonne mit 36 Leerungen im Jahr inklusive
  • Für die Restmüllabfuhr wurden im Beispiel 4 Zusatzleerungen in Anspruch genommen
     
BehälterLeerungenGebühr
Restmüllbehälter 60 LiterPauschale mit 12 Leerungen inklusive116,40 EUR
Restmüllbehälter 60 Liter | Zusatzleerungen3,50 EUR pro Leerung * 4 Zusatzleerungen
(Abrechnung erfolgt im Folgejahr)
14,00 EUR
Biotonne 60 Liter Pauschale mit 36 Leerungen inklusive34,80 EUR
Jährliche Gesamtgebühr 165,20 EUR

  • Nein. Die neuen Restmüllbehälter und Biotonnen mit elektronischem Chip sind Eigentum der Entsorgungsbetriebe und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Teilnahme 
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:



Rücksendung
Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig. 



Eigene Vordrucke
Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:

  • Zahlungspflichtiger
  • Buchungszeichen
  • IBAN, evtl. BIC
  • gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
  • Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers

Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen. SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht angenommen.

Die bereits erteilten SEPA-Basislastschriftmandate gelten noch für die Abfallgebühren bezogen auf das Jahr 2025. Ab dem Jahr 2026 erhalten Sie eine neue Kundennummer. Hierfür müssen Sie ein neues SEPA-Basislastschriftmandat erteilen, sofern Sie eine Abbuchung wünschen.