Alttextilien
Austausch der Altkleider-Container
ab Juli 2024
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn haben ein neues Unternehmen mit der bedarfsgerechten Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Schuhen beauftragt. Im Zuge dessen müssen auch rund 190 Sammelcontainer im Stadtgebiet und in den Recyclinghöfen ausgetauscht werden. An den bekannten Standorten ändert sich nichts.
Trotz sorgfältiger Planung kann es bei diesem Wechsel in der letzten Juniwoche und in der ersten Juliwoche dazu kommen, dass an manchen Standorten kurzfristig keine Sammelcontainer vorhanden sind. In diesem Fall dürfen Altkleider oder Schuhe nicht an den Standorten abgestellt werden.
Die Entsorgungsbetriebe bitten daher, die Entsorgung von Alttextilien und Schuhen möglichst nicht in diesen beiden Wochen einzuplanen oder bevorzugt die Sammelcontainer auf den Recyclinghöfen zu nutzen. Grundsätzlich können in den Containern Kleidung jeglicher Art, Bett- und Tischwäsche, Handtücher, Vorhänge, Gardinen, Federbetten, Kopfkissen sowie paarweise gebündelte Schuhen entsorgt werden.
Neu beauftragt mit der Sammlung und Verwertung von Altkleidern und Schuhen ist die TopTEX Textilverwertungs GmbH mit Niederlassung in Sinsheim. Sie löst nach drei Jahren die BreEnt GmbH aus Bremen ab.
Hinweise zu Verursachern von Abfallablagerungen oder Fehlnutzungen nimmt die Abfallberatung entgegen.
Auf Wunsch auch vertraulich.
Mail Abfallberatung
Die Textilien sollten sauber, trocken und zum Schutz in Säcke bzw. Beutel verpackt sein.
Es gehört rein | Es gehört NICHT rein |
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Containerstandorte für Alttextilien & Schuhe
Zur Sammlung von Alttextilien und Schuhe stehen in Heilbronn an über 100 Standorten sowie auf allen Recyclinghöfen Depotcontainer zur Verfügung.
Die genauen Standorte können Sie aus dem amtlichen Stadtplan entnehmen.
- Die Einwurfzeiten sind von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr - kein Einwurf an Sonn- und Feiertagen!
- Das Abstellen von Abfällen am Containerstandort und der Einwuf von anderen Abfällen ist verboten.
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner.
- Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit bzw. als Straftat verfolgt.