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Elektrogeräte

Ob groß oder klein - Elektrogeräte sind wahre Schatztruhen, denn sie enthalten wichtige Rohstoffe. Nur durch eine fachgerechte Verwertung können diese Rohstoffe optimal zurückgewonnen werden. Gleichzeitig sind aber auch Schadstoffe enthalten. Deshalb müssen Elektrogeräte ordnungsgemäß erntsorgt werden. Die Rücknahme, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten ist gesetzlich geregelt. Das Gesetz legt Sammel- und Verwertungsquoten fest, die sowohl Hersteller und Handel als auch den Verbraucher in die Pflicht nehmen. Als Verbraucher müssen Sie Ihre ausgedienten Elektrogeräte bei offiziellen Sammelstellen abgeben.

Abgabe auf allen Recyclinghöfen | Elektro-Kleingeräte

z.B. Handy, Bohrmaschine, Föhn, Bügeleisen, Toaster, Telefon, elektrische Zahnbürste. Bitte Akkus entfernen und gesondert entsorgen!

Abgabe auf dem Recyclinghof Plus

  • Elektro-Großgeräte: z.B. Waschmaschine, Herd, Trockner, Geschirrspüler
  • Kühlgeräte: z.B. Kühlschrank, Gefriertruhe, Klimagerät
  • Bildschirme: z.B. Fernseher, PC-Bildschirm, Monitor, Notebook
  • Photovoltaikmodule: Annahmebedingungen vor der Anlieferung unbedingt bei der Abfallberatung erfragen.
  • Nachtspeichergeräte: Annahmebedingungen vor der Anlieferung unbedingt bei der Abfallberatung erfragen.

Abholung nach Anmeldung

Im Rahmen von Sperrmüll auf Abruf können größere Elektrogeräte einmal im Jahr bequem zur Abholung angemeldet werden.

  • Abgabe im Elektrofachmarkt - Verkaufsfläche größer 400m²
    • Elektro-Kleingeräte: Kantenlänge max. 25 cm.
    • Elektro-Großgeräte: Bei Kauf eines Neugerätes der gleichen Art.

  • Abgabe im Supermarkt - Verkaufsfläche größer 800m² und der Markt bietet Elektrogeräte zum Verkauf an
    • Elektro-Kleingeräte: Kantenlänge max. 25 cm und max. drei Geräte der gleichen Art.
    • Elektro-Großgeräte: Bei Kauf eines Neugerätes der gleichen Art.

  • Versand-Handel
    Beim Kauf eines Neugerätes bieten viele Versandhändler eine Rücknahme an. Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim Händler.


Nur komplette Elektrogeräte werden angenommen, Geräte nicht in Einzelteile zerlegen!
Personenbezogene Daten müssen vom Endnutzer eigenverantwortlich vor der Abgabe des Gerätes (z.B. Smartphone, PC) gelöscht werden Batterien und Akkus soweit möglich vor der Abgabe aus dem Gerät entfernen und getrennt vom Gerät auf dem Recyclinghof abgeben.