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Die Biotonne im Winter

Die kalten Temperaturen im Winter machen auch vor der Biotonne nicht halt: Bei Frost kann es dazu kommen, dass der feuchte Bioabfall an den Tonnen festfriert und diese dann nicht bzw. nicht vollständig geleert werden können. Je kälter es wird, desto sorgfältiger sollte daher der Bioabfall in Zeitungspapier oder in Papiertüten verpackt werden. Auf diese Weise kann weitgehend verhindert werden, dass der Bioabfall an der Tonne festfriert. Auf keinen Fall dürfen jedoch Plastiktüten zum Verpacken der Bioabfälle verwendet werden.
Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, mit der Biotonne gut durch den Winter zu kommen.

 

  • Bitte legen Sie den Boden der Biotonne mit Knüllpapier aus. 
  • Geben Sie dann den in Papier eingewickelten Biomüll in die Tonne.
  • Legen Sie weiteres Knüllpapier in Schichten zwischen die Bioabfälle.
  • Füllen Sie die Bioabfälle stets locker in die Tonne, auf keinen Fall verdichten.

  • Keine feuchten Bioabfälle in die Tonne füllen: Lassen Sie feuchte Bioabfälle bereits in der Küche antrocknen. Bitte lassen Sie Kaffeefilter, -pads und Teebeutel zunächst im Ausguss der Spüle abtropfen.
  • Packen Sie den Biomüll zudem immer gut ein. Hierfür eignen sich Zeitungspapier und Papiertüten vom Bäcker bzw. Papiertüten vom Metzger. Das Papier saugt die vorhandene Restfeuchtigkeit auf. Bitte verwenden Sie kein Farb- oder Hochglanzpapier. 
  • Wenn Sie einen Balkon oder einen Garten besitzen, so kann der Biomüll, bevor er in die Tonne gegeben wird, circa eine Stunde rausgestellt werden. Abgekühlter oder sogar angefrorener Biomüll friert in der Tonne weniger fest, weil keine Verdunstung mehr stattfindet.
  • Sollten Sie die Möglichkeit haben, dann stellen Sie die Biotonne möglichst an einem geschützten Ort am Haus oder in der Garage auf.

  • Kurz vor der Leerung der Biotonne, können Sie mit einem Besenstiel oder mit einem Spaten durch seitliches Herunterfahren an den Innenwänden der Tonne die Abfälle lösen. Bei starkem Frost wird jedoch der Kunststoff spröde und die Tonne kann dabei beschädigt werden. Seien Sie daher vorsichtig.

  • Wenn die Abfälle in der Biotonne so festgefroren sind, dass diese nicht oder nur teilweise geleert werden konnte, so besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. Den Mitarbeitern des Abfuhrunternehmens kann nicht zugemutet werden, die Abfälle aufzulockern und Anhaftungen zu lösen. Wir bitten hierfür um Verständnis.