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Die Restmülltonne

Jeder Haushalt in der Stadt Heilbronn ist verpflichtet, den anfallenden Restmüll über die öffentliche Abfallabfuhr zu entsorgen und dazu einen ausreichend großen Restmüllbehälter zu nutzen bzw. mit zu nutzen (Behältergemeinschaften). Für die Beantragung einer Behältergemeinschaft ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Rechnungsempfängers bei den Entsorgungsbetrieben erforderlich.