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Abfallentsorgung Gewerbe

  • Pflicht zur Getrenntsammlung
    Gewerbliche Siedlungsabfälle, getrennt nach: Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Papier (ohne Hygienepapiere), Pappe, Kartonagen, Holz, Textilien sowie weitere Abfälle, die ähnlich wie Haushaltsabfälle entsorgt werden können. Bau- und Abbruchabfälle, getrennt nach: Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Bitumengemische, Dämmmaterial, Fliesen, Glas, Holz, Keramik, Kunststoffe, Metalle und Ziegel. Die Abfälle sind unmittelbar am Entstehungsort (Betrieb, Filiale, Baustelle) getrennt zu sammeln und getrennt zur Wiederverwendung oder zum Recycling zu bringen.
     
  • Gemischte Sammlung (nur noch in Ausnahmefällen zulässig)
    Werden die Abfälle gemischt gesammelt, müssen diese Gemische einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden, um einen möglichst hohen Anteil an verwertbaren Materialien zur recyceln. Die Gründe für die gemischte Sammlung sind zu dokumentieren. Es gibt zwei Ausnahmefälle, um Abfälle nicht einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen: die Getrenntsammlung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Die Ausnahme ist ausführlich zu begründen und nachvollziehbar zu belegen. In diesen Fällen sind städtische Abfallbehälter zu nutzen.
     
  • Dokumentationspflicht
    Alle Gewerbetriebe müssen dokumentieren, welche Abfälle in welchen Mengen pro Jahr anfallen und wie die Abfälle verwertet bzw. entsorgt werden. Zur Dokumentation gehören auch Angaben zu den beauftragten Firmen, Entsorgungsvereinbarungen und Übernahmescheine, die verwendete Anzahl und Größe der genutzten Abfallbehälter sowie Mengen und Verbleib der Abfälle.
     
  • Pflicht zur Nutzung eines Restmüllbehälters des öffentlich-rechtlichen Entsorgers
    In den getrennt gesammelten Abfällen darf die gesetzliche maximale Fehlwurfquote von 5 % nicht überschritten werden. Daher muss jeder Gewerbebetrieb einen Restmüllbehälter für nicht verwertbare Abfälle haben und benutzen.

Nach der Gewerbeabfallverordnung und in Verbindung mit der städtischen Abfallsatzung hat jeder Gewerbebetrieb in Heilbronn mindestens einen Restmüllbehälter mit 60-Liter Volumen und 14-täglicher Leerung vorzuhalten.


Weiterführende Links

Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist in Heilbronn verpflichtend. Welche Bioabfälle in die Biotonne gehören finden Sie hier.

Nicht zulässig

Für die Entsorgung von Speiseabfällen (fest oder flüssig) ist die Biotonne nicht zugelassen. Zu den Speiseabfällen zählen Reste mit tierischer Herkunft oder Kontakt zu Lebensmitteln mit tierischer Herkunft (z. B. Kontakt mit Fleisch, Eiern, Geflügel Fisch, Molkereiprodukten). Die Entsorgung der Speiseabfälle hat über private Speiseresteverwerter zu erfolgen.

Bei den Verpackungen wird unterschieden zwischen Um- und Transportverpackungen sowie Verkaufsverpackungen, die typischerweise als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackungen an den privaten Endverbraucher abgegeben werden.

Die Entsorgung der Um- und Transportverpackungen richtet sich nach dem Verpackungsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung. Gewerbebetriebe, Einzelhändler, Filialisten, Franchisenehmer müssen sich für die Entsorgung Um- und Transportverpackungen an einen privaten Verwertungsbetrieb wenden.

Verkaufsverpackungen (auch Leichtverpackungen genannt), die typischerweise wie im Privathaushalt anfallen ((z.B. Plastikflaschen, -becher, Kunststofftüten, Getränkekartons, Konservendosen, Aluschalen) sind über die Gelbe Tonne zu entsorgen.


Weiterführende Links

  • Sonstige Wertstoffe
    In haushaltsüblichen Mengen können sonstige Wertstoffe über die Recyclinghöfe entsorgt werden.
     
  • Gefährliche Abfälle / Sonderabfälle
    • Gefährliche Abfälle (z.B. Chemikalien, Altöle) sind der geordneten Entsorgung über einen privaten Entsorgungsunternehmer zu zuführen.
    • Leere Pflanzenschutzmittelbehälter sind über die PAckMIttel Rücknahme Agrar (kurz: PAMIRA) zur entsorgen. Hier finden Sie die Annahmestellen www.pamira.de
       

  • Bauabfälle
    Für Bauabfälle gelten zunächst die Pflichten in der Gewerbeabfallverordnung. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte der Bauabfall unmittelbar an den Baustellen getrennt gesammelt und getrennt zur Wiederverwendung oder zum Recycling befördert werden. Mineralische Abfälle zur Beseitigung werden am
     
  • Mineralische Abfälle
    Unter Beachtung der Anlieferbedingugen können mineralische Abfälle sowie asbesthaltige Abfälle an einer gesonderten Annahmestelle im Entsorgungszentrum Heilbronn (Deponie Vogelsang) angenommen werden.

 

Sie haben Fragen oder möchten sich
beraten lassen? Gerne steht Ihnen die Gewerbeabfallberatung zur Verfügung.
Telefon 07131 56-2762 oder per E-Mail