Die neue Biotonne

- Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Biotonnen mit einem elektronischen Chip.
- Die neuen Biotonnen mit elektronischem Chip ermöglichen eine eindeutige Zuordnung zum Grundstück | Betrieb.
- Die Biotonnen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn.
- 80 Liter Biotonnen werden nicht mehr angeboten.
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen zukünftig auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
- 60, 120 und 240 Liter.
- Die 80 Liter Biotonne wird nicht mehr angeboten.
Volumen (Liter) | Höhe in cm* | Breite in cm* | Tiefe in cm* |
---|---|---|---|
60 | 95 | 45 | 52 |
120 | 95 | 50 | 55 |
240 | 110 | 58 | 74 |
* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.
- Nur Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können Biotonnen bestellen.
- Die neuen Behälter mit elektronischem Chip können kostenlos bei der Bedarfsabfrage ab März 2025 bestellt werden.
- Die neuen Behälter werden ab Herbst 2025 ausgeliefert.
- Die Leerung der Biotonne findet alle 14 Tage statt, von Mitte Juni bis Oktober wöchentlich. Alle 36 Leerungen sind in der Jahresgebühr enthalten.
- Ja. Jeder Haushalt in der Stadt Heilbronn ist verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln und über die öffentliche Abfallabfuhr bereitzustellen. Eine Befreiung ist nur bei Eigenkompostierung auf dem Grundstück auf Antrag des Grundstückseigentümers möglich.
- Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden bei einer kostenlosen Sammelaktion Anfang 2026 abgeholt. Es werden ausschließlich Kleinbehälter bis 240-Liter gesammelt. Die abgegebenen Behälter werden je nach Beschaffenheit a) teilweise in anderen Abfuhrgebieten als Behälter weiter verwendet oder b) über eine stoffliche Verwertung zerkleinert und für die Produktion von neuen Kunststoffprodukten eingesetzt (Recycling).
- Nein.
- Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten ist die gemeinschaftliche Nutzung verpflichtend.
- Darüber hinaus können sich Eigentümer von angrenzenden Grundstücken zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.
Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.
- Zum Schutz vor Fremdnutzung kann die Restmülltonne auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss versehen werden. Schwerkraftschlösser können gegen eine einmalige Gebühr vom Grundstückseigentümer ab 2026 bei den Entsorgungsbetrieben beantragt werden.
- So funktioniert ein Schwerkraftschloss: Ein Automatik-Mechanismus im Inneren des Schlosses sorgt für die Ver- und Entriegelung. Beim Kippen des Müllbehälters entriegelt sich der Deckel automatisch. Beim Absetzen wird der Deckel wieder verriegelt. Die Auslieferung erfolgt mit zwei Schlüsseln.
Falsch befüllte Biotonnen erhalten auch 2026 eine Rote Karte und werden nicht geleert. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Sie entfernen die Fremdstoffe aus Ihrer Biotonne und stellen den Behälter zur nächsten Biotonnen-Leerung ohne Störstoffe bereit oder
- Sie lassen durch den Grundstückeigentümer den Chip freischalten (auf Antrag und gegen Gebühr), damit die falsch befüllte Biotonne einmalig bei der Restmüllabfuhr geleert werden kann.