Schadstoffsammlung
Die Termine der mobilen Schadstoffsammlungen werden durch den Abfallratgeber bekannt gegeben. Zudem können Sie die Terminübersicht hier abrufen.
Zur Schadstoffsammlung gehören z.B.:
- Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akku, Alleskleber, Ammoniak, Auto-/Motorradbatterien, Autopflegemittel
- Altöl (kostenpflichtig)
- Backofenreiniger, Batterien, Beizen, Bremsflüssigkeit
- Chemikalien (fest und flüssig)
- Desinfektionsmittel
- Entfroster, Entkalker, Entwickler, Energiesparlampen
- Farben, Felgenreiniger, Fensterputzmittel, Fieberthermometer (quecksilberhaltig), Fixierer, Fleckentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Fungizide
- Gifte aller Art, Glasreiniger, Grillreiniger
- Herbizide, Herdputzmittel, Holzschutzmittel
- Imprägniermittel, Insektizide
- Kalkentferner, Kaltreiniger, Klebstoffe, Knopfzellen, Kondensatoren, Korrekturflüssigkeit, Kunstharze
- Lacke, Laugen, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel
- Medikamente (größere Menge), Metallputzmittel, Motorreiniger, Mottenschutzmittel
- Nagellackentferner, Nitroverdünnung
- Ofenreiniger, Ölkanister
- Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger
- Quecksilber, -schalter und -thermometer
- Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Rattengift
- Säuren, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Silberputzmittel, Spiritus, Spraydosen mit giftigem Inhalt
- Terpentin, Tipp-Korrektur
- Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutz
- Verdünner
- Waschbenzin, WC-Reiniger
Nicht zur Schadstoffsammlung gehören z. B.:
- asbesthaltige Abfälle,
- Reifen,
- Elektrogeräte,
- Druckgasflaschen
- Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung anliefern und direkt beim Sammelpersonal abgeben (nicht außerhalb der Sammelzeiten an den Sammelplätzen abstellen). Verschiedenartige Abfälle nicht zusammenschütten.
- Altöl wird bis zur Menge des gekauften Frischöls gegen Vorlage des Kaufbelegs bei der Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen. Kostenpflichtige Annahme bei der mobilen Schadstoffsammlung durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen.
- Batterien müssen nach dem Verbrauch zurückgegeben werden – an den Handel (Verkaufsstellen) oder bei kommunalen Annahmestellen (Schadstoffsammlung, Recyclinghöfe).
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und andere Schadstoffe. Kostenlose Abgabemöglichkeit bei: Annahmestelle für Elektrogeräte, Schadstoffsammlung und Recyclinghöfe.
- Dispersionsfarbe (vollständig ausgehärtet) kann in der Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte Behälter ohne Schadanhaftungen (Dispersionsfarbeimer, Farbdosen) gehören auf den Recyclinghof oder in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.