Der neue Restmüllkleinbehälter


Änderung bei der Größenauswahl
Die neuen Restmüllkleinbehälter sind mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Ab 2026 gibt es diesen Behälter in den Größen: 60, 120 und 240 Liter. Die 40 und 80 Liter Behältergrößen stehen nicht mehr zur Auswahl.
- Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Restmüllkleinbehälter (60, 120, 240 Liter) mit einem elektronischen Chip. Großbehälter (660 oder 1.100 Liter), die bereits über einen Chip verfügen, können weiterverwendet werden.
- Die neuen Abfallbehälter mit elektronischem Chip ermöglichen eine Zuordnung der Restabfallbehälter zum Grundstück | Betrieb. Leerungen werden elektronisch erfasst und über den Gebührenbescheid abgerechnet.
- Die Restmüllbehälter werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn.
- 40 Liter und 80 Liter Restmüllkleinbehälter entfallen.
- Jahresgebührenmarken sind nicht mehr notwendig.
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen zukünftig auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
- Kleinbehälter mit 60, 120 und 240 Liter sowie Großbehälter mit 660 und 1.100 Liter.
- Bereits vorhandene Großbehälter mit 660 und 1.100 Liter können weiterverwendet werden.
- 40 und 80 Liter Restmüllkleinbehälter entfallen.
- Alle Behälter sind Eigentum der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn.
Restmüllbehälter - Volumen richtig ermitteln
Beim Restmüll ist mindestens mit einem Volumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen.
Beispielrechnung für einen 3-Personen-Haushalt:
- 3 Personen benötigen in einer Woche 15 Liter. Auf das Jahr bezogen sind das 780 Liter (52 Wochen x 15 Liter).
- Im Standardtarif sind pro Jahr 12 Leerungen enthalten: 780 Liter umgerechnet auf 12 Leerungen ergibt 65 Liter pro Leerung.
- Behälterauswahl: Der Haushalt kann einen 60 Liter Behälter wählen und muss bei Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen.
Hilfreiche Tipps
- Bitte orientieren Sie sich an den bereits vorhandenen Behältern (Achtung: die neuen Behälter gibt es nur noch in den Größen 60, 120 und 240 Liter).
- Alle, die bisher einen 40 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, müssen mindestens auf eine 60 Liter Behältergröße umsteigen. Dies ist bei einer Nutzeranzahl mit bis zu 4 Personen möglich.
- Alle, die bisher einen 80 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, können unter Berücksichtigung der Nutzeranzahl wahlweise
- einen 60 Liter Behälter wählen und je nach Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen oder
- einen 120 Liter Behälter wählen, um möglichst wenige oder keine Zusatzleerungen zu benötigen
Volumen (Liter) | Höhe in cm* | Breite in cm* | Tiefe in cm* |
---|---|---|---|
60 | 95 | 45 | 52 |
120 | 95 | 50 | 55 |
240 | 110 | 58 | 74 |
660 | 123,5 | 137 | 79 |
1100 | 134 | 137 | 114 |
* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.
- Nur Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können Abfallbehälter bestellen.
- Die neuen Behälter mit elektronischem Chip können kostenlos bei der Bedarfsabfrage ab März 2025 bestellt werden.
- Die neuen Behälter werden ab Herbst 2025 ausgeliefert.
- Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden bei einer kostenlosen Sammelaktion Anfang 2026 abgeholt. Es werden ausschließlich Kleinbehälter bis 240-Liter gesammelt. Die abgegebenen Behälter werden je nach Beschaffenheit a) teilweise in anderen Abfuhrgebieten als Behälter weiter verwendet oder b) über eine stoffliche Verwertung zerkleinert und für die Produktion von neuen Kunststoffprodukten eingesetzt (Recycling).
- Restmüllkleinbehälter (60, 120 und 240 Liter) können weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
- Restmüllgroßbehälter (660 und 1100 Liter) können auf Antrag im zwei- oder wöchentlichen Rhythmus sowie mehrmals pro Woche geleert werden.
- Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten ist die gemeinschaftliche Nutzung verpflichtend.
- Darüber hinaus können sich Eigentümer von angrenzenden Grundstücken zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen.
Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.
- Zum Schutz vor Fremdnutzung kann die Restmülltonne auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss versehen werden. Schwerkraftschlösser können gegen eine einmalige Gebühr vom Grundstückseigentümer ab 2026 bei den Entsorgungsbetrieben beantragt werden.
- So funktioniert ein Schwerkraftschloss: Ein Automatik-Mechanismus im Inneren des Schlosses sorgt für die Ver- und Entriegelung. Beim Kippen des Müllbehälters entriegelt sich der Deckel automatisch. Beim Absetzen wird der Deckel wieder verriegelt. Die Auslieferung erfolgt mit zwei Schlüsseln.