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Der neue Restmüllkleinbehälter

  • Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Restmüllkleinbehälter (60, 120, 240 Liter) mit einem elektronischen Chip. Großbehälter (660 oder 1.100 Liter), die bereits über einen Chip verfügen, können weiterverwendet werden.
  • Die neuen Abfallbehälter mit elektronischem Chip ermöglichen eine Zuordnung der Restabfallbehälter zum Grundstück | Betrieb. Leerungen werden elektronisch erfasst und über den Gebührenbescheid abgerechnet.
  • Die Restmüllbehälter werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn.
  • 40 Liter und 80 Liter Restmüllkleinbehälter entfallen.
  • Jahresgebührenmarken sind nicht mehr notwendig.
  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen zukünftig auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.

  • Kleinbehälter mit 60, 120 und 240 Liter sowie Großbehälter mit 660 und 1.100 Liter.
  • Bereits vorhandene Großbehälter mit 660 und 1.100 Liter können weiterverwendet werden.
  • 40 und 80 Liter Restmüllkleinbehälter entfallen.
  • Alle Behälter sind Eigentum der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn.

  • Um eine ausreichenden Grundausstattung der Grundstücke mit Restmüllbehältern zu gewährleisten, wird für die Berechnung des notwendigen Restmüllvolumens eine Fausformel von 5 Litern pro Person und Woche empfohlen.
Anzahl der Personen auf dem GrundstückEmpfohlene Behältergröße(n) in Liter
 1 bis  4 Personen60 Liter
 9 bis 15 Personen240 Liter
16 bis 20 Personen1 x 240 Liter und 1 x 120 Liter
21 bis 29 Personen2 x 240 Liter
ab 30 PersonenNutzung von Großbehältern. Telefonische Beratung unter 07131 56-2950

 

Volumen (Liter)Höhe in cm*Breite in cm*Tiefe in cm*
60954552
120955055
2401105874
660123,513779
1100134137114

* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.

  • Nur Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können Abfallbehälter bestellen.
  • Die neuen Behälter mit elektronischem Chip können kostenlos bei der Bedarfsabfrage ab März 2025 bestellt werden.
  • Die neuen Behälter werden ab Herbst 2025 ausgeliefert.

  • Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden bei einer kostenlosen Sammelaktion Anfang 2026 abgeholt. Es werden ausschließlich Kleinbehälter bis 240-Liter gesammelt. Die abgegebenen Behälter werden je nach Beschaffenheit a) teilweise in anderen Abfuhrgebieten als Behälter weiter verwendet oder b) über eine stoffliche Verwertung zerkleinert und für die Produktion von neuen Kunststoffprodukten eingesetzt (Recycling).

  • Restmüllkleinbehälter (60, 120 und 240 Liter) können weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Restmüllgroßbehälter (660 und 1100 Liter) können auf Antrag im zwei- oder wöchentlichen Rhythmus sowie mehrmals pro Woche geleert werden.

  • Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen. In Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten ist die gemeinschaftliche Nutzung verpflichtend.
  • Darüber hinaus können sich Eigentümer von angrenzenden Grundstücken zu einer Behältergemeinschaft zusammenschließen. 

  • Zum Schutz vor Fremdnutzung kann die Restmülltonne auf Wunsch mit einem Schwerkraftschloss versehen werden. Schwerkraftschlösser können gegen eine einmalige Gebühr vom Grundstückseigentümer ab 2026 bei den Entsorgungsbetrieben beantragt werden.

  • So funktioniert ein Schwerkraftschloss: Ein Automatik-Mechanismus im Inneren des Schlosses sorgt für die Ver- und Entriegelung. Beim Kippen des Müllbehälters entriegelt sich der Deckel automatisch. Beim Absetzen wird der Deckel wieder verriegelt. Die Auslieferung erfolgt mit zwei Schlüsseln.