Bedarfsabfrage


Bestellung der neuen Abfallbehälter
Die Bedarfsabfrage ist die verbindliche Bestellung der neuen Restmüllbehälter und Biotonnen mit elektronischem Chip. Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen und Betriebsinhaber des Stadtkreises Heilbronn erhalten ein Schreiben zur Bestellung der Behälter (Bedarfsabfrage). In diesem Schreiben werden die Zugangsdaten für das Kundenportal mitgeteilt. Hier können die Bestellungen getätigt werden. Für die Bestellung der Abfallbehälter sind Grundstückseigentümer | Hausverwaltungen und Betriebsinhaber zuständig.
Bestellung
- Grundstückseigentümer | Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können die neuen Behälter online über das Kundenportal bestellen. Sollte keine online Nutzung möglich sein, senden wir Ihnen auf Anfrage die Informationen per Post zu.
- Die Umstellung betrifft ausschließlich die Restmüllkleinbehälter und Biotonnen.
Restmüllbehälter - Volumen richtig ermitteln
Beim Restmüll ist mindestens mit einem Volumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen.
Beispielrechnung für einen 3-Personen-Haushalt:
- 3 Personen benötigen in einer Woche 15 Liter. Auf das Jahr bezogen sind das 780 Liter (52 Wochen x 15 Liter).
- Im Standardtarif sind pro Jahr 12 Leerungen enthalten: 780 Liter umgerechnet auf 12 Leerungen ergibt 65 Liter pro Leerung.
- Behälterauswahl: Der Haushalt kann einen 60 Liter Behälter wählen und muss bei Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen.
Hilfreiche Tipps
- Bitte orientieren Sie sich an den bereits vorhandenen Behältern (Achtung: die neuen Behälter gibt es nur noch in den Größen 60, 120 und 240 Liter).
- Alle, die bisher einen 40 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, müssen mindestens auf eine 60 Liter Behältergröße umsteigen. Dies ist bei einer Nutzeranzahl mit bis zu 4 Personen möglich.
- Alle, die bisher einen 80 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, können unter Berücksichtigung der Nutzeranzahl wahlweise
- einen 60 Liter Behälter wählen und je nach Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen oder
- einen 120 Liter Behälter wählen, um möglichst wenige oder keine Zusatzleerungen zu benötigen
- Ja. Die Nutzung der Biotonne im Stadtkreis Heilbronn ist verpflichtend. Auf Wunsch sind Behältergemeinschaften auch bei angrenzenden Grundstücken möglich. Eine Befreiung zur Nutzung der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche Bioabfälle nachweislich auf dem genutzten Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden können (Eigenkompostierung).
- Die neuen Kleinbehälter für Rest- und Bioabfall stehen zur Auswahl mit:
60-, 120- und 240-Liter Volumen
- Mit Erhalt der Zugangsdaten für das Kundenportal können die Bestellungen der Abfallbehälter erfolgen. Die Bestellung kann nur innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, die im Anschreiben vermerkt ist. Es wird ausdrücklich auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen.
- Die neuen Restmüllbehälter und Biotonnen werden voraussichtlich im Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 ausgeliefert.
- Ab dem 1. Januar 2026 werden nur noch Restmüllbehälter und Biotonnen geleert, die mit einem Ident-System ausgestattet sind. Dies bedeutet, dass Behälter ohne Chip ab 2026 nicht mehr geleert werden. Eine Bestellung der neuen Behälter ist daher zwingend erforderlich.
HINWEIS
Die Entsorgungsbetriebe werden bei nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgter Bestellung eine entsprechende Anordnung erlassen und diese ggf. mit Zwangsmitteln durchsetzen.
- Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden zu Beginn des Jahres 2026 eingesammelt und je nach Beschaffenheit entweder recycelt und zu neuen Kunststoffen verarbeitet oder in anderen Einsatzgebieten weiterverwendet.
- Die bereits vorhandenen Restmüllgroßbehälter (660 und 1.100 Liter) sind bereits mit einem Chip versehen und können weiterverwendet werden.
Behältergemeinschaft
- Restmüllbehälter
Behältergemeinschaften auf Wunsch möglich (auch bei angrenzenden Grundstücken). Bei Wohnanlagen mit 10 oder mehr Wohneinheiten ist die Behältergemeinschaft verpflichtend. - Biotonne
Behältergemeinschaften auf Wunsch möglich (auch bei angrenzenden Grundstücken). Bei Wohnanlagen mit 10 oder mehr Wohneinheiten ist die Behältergemeinschaft verpflichtend.
Folgende Arten von Behältergemeinschaften können gebildet werden:
- Grundstücke, die aneinander angrenzen können gemeinsame Abfallbehälter nutzen.
- Bei gemischt genutzten Grundstücken kann ein Gewerbe mit einem Haushalt eine Behältergemeinschaft gründen. Ein Haushalt kann jedoch keine Behältergemeinschaft mit einem Gewerbe gründen.
- Mehrere Betriebe auf einem Grundstück können eine Behältergemeinschaft gründen.
Einer der gemeinsamen Nutzer bestellt den Abfallbehälter und ist damit der Verwalter der Behältergemeinschaft und der Rechnungsempfänger für den Gebührenbescheid. Bei Wohnanlagen übernimmt die Hausverwaltung die Rolle des Verwalters.
Storno | Umtausch
- Änderungen können innerhalb der Bestellfristen über das Kundenportal vorgenommen werden.
- Ja. Im ersten Halbjahr 2026 ist einmalig ein Tausch kostenfrei möglich. Jeder weitere Tausch ist danach nur noch gegen Gebühr möglich. Informationen zum Behältertausch folgen.