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Erklärung zur Barrierefreiheit Webseite

Der Webauftritt der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn soll für alle nutzbar sein.

Als Rechtsgrundlage gilt das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (§10 LBGG) und die EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Bei der Gestaltung wurden die Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnikverordnung) bestmöglich berücksichtigt.

Die Webseite ist mit den Screenreadern NVDA und Jaws nutzbar.

Es sind jedoch noch nicht alle Broschüren und Formulare barrierefrei.

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn arbeiten daran, den Webauftritt noch barrierefreier zu machen. Das braucht etwas Zeit.

Ansprechpartner

Haben Sie auf unserer Webseite eine Barriere entdeckt?
Oder haben Sie eine Frage zur Barrierefreiheit von dieser Webseite?
Oder möchten Sie uns eine Rückmeldung zur Umsetzung geben?

Dann melden Sie sich bitte bei der Inklusionsbeauftragten der Stadt Heilbronn:

Irina Richter
Marktplatz 7 
74072 Heilbronn
Tel. 07131 56-3728
Fax 07131 56-163728
E-Mail: irina.richter@heilbronn.de
Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn Irina Richter. 

Bitte beschreiben Sie uns die Barriere so genau wie möglich.

Schlichtungsverfahren

Sie waren mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden?

Dann können Sie sich an die Landesbehindertenbeauftragte von Baden-Württemberg wenden:

Geschäftsstelle der Landesbehindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711 279-3360  
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de