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Allgemeines zum Abfallsystem 2026

Abfallsystem 2026

  • Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Restmüllkleinbehälter (60, 120 oder 240 Liter) und Biotonnen mit einem elektronischen Chip. Gebührenmarken sind nicht mehr erforderlich.
  • Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines grundstücksbezogenen Tarifs. Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen damit zukünftig, auch für Mieter, durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
  • Die Gebühr für die Leerung der Restmüllkleinbehälter umfasst künftig standardmäßig zwölf Leerungen pro Jahr. Grundstücke mit einer Person können einen Antrag auf acht Regelleerungen stellen. Jede weitere Leerung ist kostenpflichtig. Somit sparen alle, die wenig Restmüll produzieren und mit zwölf Leerungen pro Jahr auskommen.
  • Mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems werden die angebotenen Größen für Restmüllkleinbehälter reduziert auf 60, 120 und 240 Liter.

Mit der Umstellung des Systems werden insbesondere zwei Ziele verfolgt:

  • Reduzierung der Restabfallmenge durch verbesserte Anreize zur Abfalltrennung
  • Abfederung der deutlichen Kostensteigerungen in den Bereichen Abfallsammlung und Abfallentsorgung
  • Ausbau der Digitalisierung in der Abfallwirtschaft
  • Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung
  • Reduzierung der Gesamtzahl der Abfallbehälter

Das neue elektronische Erfassungssystem

  • Jeder Restmüllkleinbehälter (60, 120 oder 240 Liter) und jede Biotonne ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem ausschließlich eine Seriennummer gespeichert ist.
  • Bei der Leerung wird diese auf dem Chip gespeicherte Seriennummer von einem Lesegerät am Abfuhrfahrzeug ausgelesen.
  • Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet.
  • Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert.
  • Alle gespeicherten Daten werden den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn übermittelt.
  • Dort werden alle Leerungen der Restmüllkleinbehälter und Biotonnen gesammelt und verwaltet. Sie können eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet und über einen Gebührenbescheid abgerechnet werden.

  • Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert.
  • Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden.
  • Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.
  • Auf dem Chip ist ausschließlich eine Seriennummer gespeichert. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück oder Betrieb.
  • Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.

Abfallbehälter

  • Nur Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber oder die Hausverwaltungen können die Abfallbehälter bestellen.
  • Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal. Die hierfür notwendigen Zugangsdaten wurden bereits mitgeteilt und können über die Entsorgungsbetriebe bei Bedarf angefragt werden.

Restmüllbehälter

Volumen (Liter)Höhe in cm*Breite in cm*Tiefe in cm*
60954552
120955055
2401105874
660123,513779
1100134137114

* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.

Biotonnen

Volumen (Liter)Höhe in cm*Breite in cm*Tiefe in cm*
60954552
120955055
2401105874

* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.

  • Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden zu Beginn des Jahres 2026 eingesammelt und je nach Beschaffenheit entweder recycelt und zu neuen Kunststoffen verarbeitet oder in anderen Einsatzgebieten weiterverwendet.
  • Die bereits vorhandenen Restmüllgroßbehälter (660 und 1.100 Liter) sind bereits mit einem Chip versehen und können weiterverwendet werden.

  • Die Bereitstellung vieler verschiedener Behältergrößen ist sehr kostenintensiv und würde sich auch in den Gebühren jedes Einzelnen niederschlagen. Um die Behälterverwaltung effizient zu gestalten, ist es notwendig, das Größenangebot der Behälter zu reduzieren.
  • Durch die Bereitstellung von 60- und 120-Liter-Behältern sowie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerungsanzahl, lässt sich der Wegfall der 80-Liter-Behälter ausgleichen.

Ergänzende Hinweise

  • Die Abfallbehälter werden ausschließlich vom Grundstückseigentümer oder über die beauftragte Hausverwaltung bestellt.
  • Die Abrechnung der Behälter erfolgt über den Vermieter oder über die Hausverwaltung.

  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Abfallbehälter sowie die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgen nur noch durch Grundstückseigentümer oder deren beauftragte Hausverwaltungen.