Allgemeines zum Abfallsystem 2026


Das neue Abfallsystem 2026
Zum Jahr 2026 planen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn eine Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems.
An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten sowie eine Gesamtübersicht mit den wesentlichen Änderungen zum Download.
Abfallsystem 2026
- Ab 2026 erhalten alle Grundstücke neue Restmüllkleinbehälter (60, 120 oder 240 Liter) und Biotonnen mit einem elektronischen Chip. Gebührenmarken sind nicht mehr erforderlich.
- Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines grundstücksbezogenen Tarifs. Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen damit zukünftig, auch für Mieter, durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
- Die Gebühr für die Leerung der Restmüllkleinbehälter umfasst künftig standardmäßig zwölf Leerungen pro Jahr. Grundstücke mit einer Person können einen Antrag auf acht Regelleerungen stellen. Jede weitere Leerung ist kostenpflichtig. Somit sparen alle, die wenig Restmüll produzieren und mit zwölf Leerungen pro Jahr auskommen.
- Mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems werden die angebotenen Größen für Restmüllkleinbehälter reduziert auf 60, 120 und 240 Liter.
Mit der Umstellung des Systems werden insbesondere zwei Ziele verfolgt:
- Reduzierung der Restabfallmenge durch verbesserte Anreize zur Abfalltrennung
- Abfederung der deutlichen Kostensteigerungen in den Bereichen Abfallsammlung und Abfallentsorgung
- Ausbau der Digitalisierung in der Abfallwirtschaft
- Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung
- Reduzierung der Gesamtzahl der Abfallbehälter
- März 2025
Befragung der Grundstückseigentümer und Betriebsinhaber zur gewünschten Behältergröße (Bedarfsabfrage) sowie im Anschluss die Hausverwaltungen. - Ende 2025
Verteilung der neuen Abfallbehälter - Januar 2026
Start des neuen Abfuhr- und Gebührensystems - 1. Quartal 2026
Abholung der alten Abfallbehälter
Das neue elektronische Erfassungssystem
- Jeder Restmüllkleinbehälter (60, 120 oder 240 Liter) und jede Biotonne ist künftig mit einem elektronischen Chip ausgestattet, auf dem ausschließlich eine Seriennummer gespeichert ist.
- Bei der Leerung wird diese auf dem Chip gespeicherte Seriennummer von einem Lesegerät am Abfuhrfahrzeug ausgelesen.
- Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet.
- Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert.
- Alle gespeicherten Daten werden den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn übermittelt.
- Dort werden alle Leerungen der Restmüllkleinbehälter und Biotonnen gesammelt und verwaltet. Sie können eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet und über einen Gebührenbescheid abgerechnet werden.
- Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert.
- Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden.
- Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.
- Auf dem Chip ist ausschließlich eine Seriennummer gespeichert. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück oder Betrieb.
- Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
Abfallbehälter
- Die Bedarfsabfrage für die Bestellung der neuen Behälter erfolgt im März 2025. Alle Grundstückseigentümer und Betriebsinhaber erhalten dazu Post von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn.
- Die Bestellung erfolgt künftig, auch für Mieter, ausschließlich über die Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber oder die Hausverwaltungen.
- Die neuen Behälter werden ab Herbst 2025 verteilt.
Restmüllbehälter
Volumen (Liter) | Höhe in cm* | Breite in cm* | Tiefe in cm* |
---|---|---|---|
60 | 95 | 45 | 52 |
120 | 95 | 50 | 55 |
240 | 110 | 58 | 74 |
660 | 123,5 | 137 | 79 |
1100 | 134 | 137 | 114 |
* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.
Biotonnen
Volumen (Liter) | Höhe in cm* | Breite in cm* | Tiefe in cm* |
---|---|---|---|
60 | 95 | 45 | 52 |
120 | 95 | 50 | 55 |
240 | 110 | 58 | 74 |
* nach der DIN EN 840ff können die Maße bis zu 50 mm schwanken.
- Die alten Restmüllbehälter und Biotonnen werden zu Beginn des Jahres 2026 eingesammelt und je nach Beschaffenheit entweder recycelt und zu neuen Kunststoffen verarbeitet oder in anderen Einsatzgebieten weiterverwendet.
- Die bereits vorhandenen Restmüllgroßbehälter (660 und 1.100 Liter) sind bereits mit einem Chip versehen und können weiterverwendet werden.
- Die Bereitstellung vieler verschiedener Behältergrößen ist sehr kostenintensiv und würde sich auch in den Gebühren jedes Einzelnen niederschlagen. Um die Behälterverwaltung effizient zu gestalten, ist es notwendig, das Größenangebot der Behälter zu reduzieren.
- Durch die Bereitstellung von 60- und 120-Liter-Behältern sowie die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerungsanzahl, lässt sich der Wegfall der 80-Liter-Behälter ausgleichen.
Abfallgebühren
- Die Gebühr für die Leerung der Restmüllkleinbehälter (60, 120 und 240 Liter) umfasst künftig standardmäßig zwölf Leerungen pro Jahr. Grundstücke mit einer Person können einen Antrag auf acht Regelleerungen stellen. Jede weitere Leerung ist kostenpflichtig. Somit sparen alle, die möglichst wenig Restmüll produzieren und mit zwölf bzw. acht Leerungen pro Jahr auskommen. Möglich wird dies durch Abfallvermeidung und eine konsequente Trennung der Abfälle.
- Bei der Biotonne umfasst die Jahresgebühr weiterhin 36 Leerungen pro Jahr.
- In den Abfallgebühren enthalten sind weiterhin:
- Abfuhr oder Anlieferung von Sperrmüll
- Anlieferung von verwertbaren Abfällen über die Recyclinghöfe
- Nutzung der Containerstandorte für Altglas, Alttextilien und Grünabfälle
- Bereitstellung der Blauen Tonne für Altpapier
- Schadstoffsammlung
Nein. Es wird nur die Anzahl der Leerungen erfasst.
Ergänzende Hinweise
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen zukünftig, auch für Mieter, durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen.
- Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen zukünftig, auch für Mieter, durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen.