Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
0

Behälterauslieferung

Für die erste Verteilphase wurden alle Bestellungen berücksichtigt, die bis zum 23. November 2025 bei den Entsorgungsbetrieben eingegangen sind. Abfallbehälter, die nach dem Ablauf der regulären Frist am 23.11. bestellt wurden, werden voraussichtlich ab Mitte Januar 2026 verteilt. Bis dahin können als Übergangslösung städtische Restmüllsäcke oder Grünabfallsäcke genutzt werden, die bei den Bürgerämtern und öffentlichen Ausgabestellen erhältlich sind.

 

 

Bestellung

  • Die neuen Abfallbehälter können nur über die Grundstückseigentümer | Teileigentümer | beauftragte Hausverwaltungen und Betriebsinhaber bestellt werden. 

  • Die Umstellung betrifft ausschließlich die Restmüllkleinbehälter und Biotonnen.

Restmüllbehälter - Volumen richtig ermitteln

Beim Restmüll ist mindestens mit einem Volumen von 5 Litern pro Person pro Woche zu rechnen.

Beispielrechnung für einen 3-Personen-Haushalt:

  • 3 Personen benötigen in einer Woche 15 Liter. Auf das Jahr bezogen sind das 780 Liter (52 Wochen x 15 Liter).
  • Im Standardtarif sind pro Jahr 12 Leerungen enthalten: 780 Liter umgerechnet auf 12 Leerungen ergibt 65 Liter pro Leerung.
  • Behälterauswahl: Der Haushalt kann einen 60 Liter Behälter wählen und muss bei Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen.

Hilfreiche Tipps

  • Bitte orientieren Sie sich an den bereits vorhandenen Behältern (Achtung: die neuen Behälter gibt es nur noch in den Größen 60, 120 und 240 Liter).
  • Alle, die bisher einen 40 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, müssen mindestens auf eine 60 Liter Behältergröße umsteigen. Dies ist bei einer Nutzeranzahl mit bis zu 4 Personen möglich.
  • Alle, die bisher einen 80 Liter Restmüllbehälter genutzt haben, können unter Berücksichtigung der Nutzeranzahl wahlweise
    • einen 60 Liter Behälter wählen und je nach Bedarf Zusatzleerungen in Anspruch nehmen oder
    • einen 120 Liter Behälter wählen, um möglichst wenige oder keine Zusatzleerungen zu benötigen

  • Ja. Die Nutzung der Biotonne im Stadtkreis Heilbronn ist verpflichtend. Auf Wunsch sind Behältergemeinschaften auch bei angrenzenden Grundstücken möglich. Eine Befreiung zur Nutzung der Biotonne ist möglich, wenn sämtliche Bioabfälle nachweislich auf dem genutzten Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden können (Eigenkompostierung).

  • Die neuen Kleinbehälter für Rest- und Bioabfall stehen zur Auswahl mit: 
    60-, 120- und 240-Liter Volumen

  • Ab dem 1. Januar 2026 werden nur noch Restmüllbehälter und Biotonnen geleert, die mit einem Ident-System ausgestattet sind. Dies bedeutet, dass Behälter ohne Chip ab 2026 nicht mehr geleert werden. Eine Bestellung der neuen Behälter ist daher zwingend erforderlich. 
     

HINWEIS
Die Entsorgungsbetriebe werden bei nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgter Bestellung eine entsprechende Anordnung erlassen und diese ggf. mit Zwangsmitteln durchsetzen.

 

Lieferung

Auf die richtige Zuordnung achten!

  • Das Lieferetikett auf dem Behälterdeckel dient der Zuordnung zum Grundstück (Standort).
  • Sollten Unklarheiten darüber bestehen welchem Haushalt | welcher Behältergemeinschaft | welchem Betrieb der Behälter zugeteilt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter (Besteller).
  • Wenn die eindeutige Zuteilung des Behälters geklärt ist, entfernen Sie das Lieferetikett bitte vom Behälterdeckel und bewahren es gut auf.
  • Die auf dem Lieferetikett aufgedruckte Behälternummer ist wichtig für die Wiedererkennung des Behälters. Die Behälternummer finden Sie zur Kontrolle auch auf dem seitlich am Behälter angebrachten Behälteretikett. Dieses Etikett darf nicht entfernt werden!
  • Der Behälter ist Eigentum der Stadt Heilbronn. Eine dauerhafte Kennzeichnung des Behälters (z.B. mit Farbe) ist nicht zulässig! Sofern erforderlich, verwenden Sie bitte eine entfernbare Markierung (z.B. Aufkleber).

Für Grundstücke, für die noch keine Behälterbestellung veranlasst wurde, muss die Bestellung schnellstmöglich nachgeholt werden. Die Bestellung ist nur durch Grundstückseigentümer, beauftragte Hausverwaltungen oder Betriebsinhaber möglich. Die schriftliche Bestellung kann direkt bei den Entsorgungsbetrieben im Technischen Rathaus oder per E-Mail unter abfall2026@heilbronn.de erfolgen.

WICHIGER HINWEIS FÜR HAUSVERWALTUNGEN
Hausverwaltungen, die noch keine oder unvollständige Behälterbestellungen getätigt haben, wurden von den Entsorgungsbetrieben Anfang August 2025 per Erinnerungsschreiben kontaktiert und auf die am 28. Juli 2025 durch den Gemeinderat beschlossene Änderungssatzung 2025 hingewiesen. Diese stellt klar, dass die für 2026 erforderlichen neuen Behälter bereits im Jahr 2025 zu bestellen sind. Außerdem eröffnet die Änderungssatzung 2025 die Ahndung als Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen die Anforderungspflicht. Die Änderungssatzung kann hier eingesehen werden.