Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
0

Abfallgebühren


Die Gebührenabteilung der Entsorgungsbetriebe informiert bei Fragen zu Abfallgebühren und Abfallgebührenbescheiden. Sie ist auch Ansprechpartner bei gebührenpflichtigen Behälterbestellungen, Behälterabmeldungen und Anträgen auf Sonderleerungen (Restmüllgroßbehälter). 

Pro Haushalt bzw. Behältergemeinschaft müssen nachfolgende Behältergrößen mindestens vorhanden sein (bei höherem Restmüllaufkommen muss ein entsprechend größeres Behältervolumen gewählt werden):

2-wöchentliche Abfuhr Mindestbehältergröße
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 2 Personen40 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 4 Personen60 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 6 Personen80 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 10 Personen120 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 22 Personen240 Liter

 

4-wöchentliche Abfuhr Mindestbehältergröße
Haushalt1 Person40 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaft2 Personen80 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 4 Personen120 Liter
Haushalt/Behältergemeinschaftbis 10 Personen240 Liter

Neue Abfallgebühren ab 2024

Behältervolumen2-wöchentliche Abfuhr4-wöchentliche Abfuhr
40 Liter *69 Euro 34 Euro *
60 Liter *103 Euro52 Euro *
80 Liter *137 Euro69 Euro *
120 Liter206 Euro103 Euro
240 Liter412 Euro206 Euro

* 40-Liter-Behälter, 60-Liter-Behälter und 80-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr nur für Haushalte zulässig. Weitere Informationen zu den Restmüllbehältern finden Sie hier...

Neue Abfallgebühren ab 2024

Abfuhrrhythmus660 Liter1100 Liter
zweimal wöchentlich-4.534 Euro
wöchentlich1.360 Euro2.267 Euro
2-wöchentlich680 Euro1.133 Euro
einmalige Leerung 44 Euro 65 Euro

Weitere Informationen zu Restmüllbehältern und Restmüllgroßbehältern gibt es hier...

Neue Abfallgebühren ab 2024

BehältervolumenGebühr
60 Liter28 Euro
80 Liter37 Euro
120 Liter56 Euro
240 Liter112 Euro

Weitere Informationen zur Biotonne gibt es hier...

Die Abfallgebühren werden über einen jährlichen Gebührenbescheid erhoben, der in der Regel Ende Januar per Post zugestellt wird. Mit dem Gebührenbescheid werden auch die gültigen Behältermarken verschickt, die deutlich sichtbar auf den Deckel des jeweiligen Abfallbehälters geklebt werden müssen (alte Marken bitte vorher entfernen).

Haushalte, die im Jahresverlauf zuziehen erhalten den Gebührenbescheid nach der Behälterbestellung.

Haushalte in Großwohnanlagen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Restmüllgroßbehältern und Biotonnen erhalten keinen Gebührenbescheid. Die Abrechnung der Behältergebühren erfolgt über die Hausverwaltung.

Mit den Gebühren für Restmüllbehälter werden sämtliche Leistungen (Ausnahme: Bioabfallentsorgung), Sach- und Personalkosten finanziert, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung entstehen. Hierzu gehört z.B. Behältergestellung, Restmüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Betrieb Deponie und Recyclinghöfe. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Mindestbehältergröße.

Städtische Restmüllsäcke - Kaufpreis: 6,00 EUR
für Mehrmengen an Restmüll können bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:

  • Franks Frischetreff, Hohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn
  • REWE Markt im Weipertzentrum, Etzelstraße 38, 74076 Heilbronn
  • Kaufland Neckarsulm, Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm
  • Schreibwaren Atak, Frankenbacher Straße 47, 74078 HN-Neckargartach
  • Schreibwaren Seel, Am Wollhaus 6, 74072 Heilbronn
  • Blattgold Buchladen, Inh. Johanna Chebbi, Stedinger Straße 57, 74080 HN-Böckingen
  • Autozentrum Tatz, Carl-Zeiss-Straße 2, 74078 Heilbronn 

Grünabfallsäcke - Kaufpreis: 2,00 EUR
bei Mehrmengen an Grün- und Bioabfällen

  • Grünabfallsäcke gibt es bei allen Bürgerämtern zu kaufen
  • Bitte nur mit trockenem Grün- und Bioabfall (z. B. Salat-, Gemüse- und Obstreste, Laub, Gras und Heckenschnitt) befüllen
  • Die gefüllten und mit einer kompostierbaren Schnur zugebundenen Grünabfallsäcke können Sie an allen Abfuhrterminen der Biotonne zur Abholung bereitstellen.

*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die abfallberatung@heilbronn.de, Tel. 07131 56-2951


Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:

Die Zusendung des SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:

  • Zahlungspflichtiger
  • Buchungszeichen
  • IBAN, evtl. BIC
  • gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
  • Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers

Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen.

SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht entgegengenommen.

Sprechzeiten Abfallgebührenabteilung

Montag bis Freitag08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
E-Mailabfallgebuehren@heilbronn.de

Ansprechpartner für Haushalte (nach Anfangsbuchstaben Nachname)

A - D07131 56-3290M - R07131 56-3498
E - H07131 56-3491S - T07131 56-3660
I - L07131 56-3492U - Z07131 56-3497

Ansprechpartner für Gewerbe & Hausverwaltungen

Gebühren07131 56-3181
Restmüllgroßbehälter07131 56-3480