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Abfallgebühren

Die Gebührenabteilung der Entsorgungsbetriebe informiert bei Fragen zu Abfallgebühren und Abfallgebührenbescheiden. 
Sie ist auch Ansprechpartner bei gebührenpflichtigen Behälterbestellungen, Behälterabmeldungen und Anträgen auf Sonderleerungen für Restmüllgroßbehälter. 

Übersicht Abfallgebühren

Jahresgebühren 2024
 

Behältervolumen

2-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße

4-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße

40 Liter*69 Euro | maximal für 2 Personen zulässig34 Euro | maximal für 1 Person zulässig
60 Liter*103 Euro | maximal für 4 Personen zulässig52 Euro | maximal für 1 Person zulässig
80 Liter*137 Euro | maximal für 6 Personen zulässug69 Euro | maximal für 2 Personen zulässig 
120 Liter206 Euro | maximal für 10 Personen zulässig103 Euro | maximal für 4 Personen zulässig 
240 Liter412 Euro | maximal für 22 Personen zulässig206 Euro | maximal für 10 Personen zulässig

 

Jahresgebühren 2025
 

Behältervolumen

2-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße

4-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße

40 Liter*81 Euro | maximal für 2 Personen zulässig40 Euro | maximal für 1 Person zulässig
60 Liter*121 Euro | maximal für 4 Personen zulässig61 Euro | maximal für 1 Person zulässig
80 Liter*162 Euro | maximal für 6 Personen zulässug81 Euro | maximal für 2 Personen zulässig 
120 Liter243 Euro | maximal für 10 Personen zulässig121 Euro | maximal für 4 Personen zulässig 
240 Liter486 Euro | maximal für 22 Personen zulässig243 Euro | maximal für 10 Personen zulässig

* 40, 60 und 80 Liter Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung sind für Gewerbebetriebe nicht zulässig!
Weitere Informationen zu den Restmüllbehältern finden Sie hier...

 

Jahresgebühren 2024
 

Abfuhrrhythmus

660 Liter

1100 Liter

zweimal wöchentlich-4.534 Euro
wöchentlich1.360 Euro2.267 Euro
2-wöchentlich   680 Euro1.133 Euro
einmalige Leerung | Sonderleerung    44 Euro     65 Euro

 

Jahresgebühren 2025
 

Abfuhrrhythmus

660 Liter

1100 Liter

zweimal wöchentlich-5.343 Euro
wöchentlich1.603 Euro2.671 Euro
2-wöchentlich   801 Euro1.336 Euro
einmalige Leerung | Sonderleerung     51 Euro    77 Euro

Weitere Informationen zu Restmüllbehältern und Restmüllgroßbehältern gibt es hier...

 

 

Behältervolumen

Gebühr 2024

Gebühr 2025     

60 Liter28 Euro  29 Euro
80 Liter37 Euro  39 Euro
120 Liter56 Euro  58 Euro
240 Liter112 Euro117 Euro

Weitere Informationen zur Biotonne gibt es hier...

 

Städtische Restmüllsäcke | 70 Liter - Kaufpreis: 6,00 EUR (ab 2025: 8,00 EUR)
für Mehrmengen an Restmüll können bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:

 

Franks FrischetreffHohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn-Horkheim
REWE Markt im WeipertzentrumEtzelstraße 38, 74076 Heilbronn
Kaufland NeckarsulmRötelstraße 35, 74172 Neckarsulm
Schreibwaren AtakFrankenbacher Straße 47, 74078 HN-Neckargartach
Schreibwaren SeelAm Wollhaus 6, 74072 Heilbronn
Blattgold BuchladenStedinger Straße 57, 74080 HN-Böckingen
  


Grünabfallsäcke | 70 Liter - Kaufpreis: 2,00 EUR
bei Mehrmengen an Grün- und Bioabfällen
 

  • Grünabfallsäcke gibt es bei allen Bürgerämtern zu kaufen
  • Bitte nur mit trockenem Grün- und Bioabfall (z. B. Salat-, Gemüse- und Obstreste, Laub, Gras und Heckenschnitt) befüllen
  • Die gefüllten und mit einer kompostierbaren Schnur zugebundenen Grünabfallsäcke können Sie an allen Abfuhrterminen der Biotonne zur Abholung bereitstellen.

*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die abfallberatung@heilbronn.de, Tel. 07131 56-2951

 


 

Weitere Informationen

Die Abfallgebühren werden über einen jährlichen Gebührenbescheid erhoben, der in der Regel Ende Januar per Post zugestellt wird. Mit dem Gebührenbescheid werden auch die gültigen Behältermarken verschickt, die deutlich sichtbar auf den Deckel des jeweiligen Abfallbehälters geklebt werden müssen (alte Marken bitte vorher entfernen).

Haushalte, die im Jahresverlauf zuziehen erhalten den Gebührenbescheid nach der Behälterbestellung.

Haushalte in Großwohnanlagen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Restmüllgroßbehältern und Biotonnen erhalten keinen Gebührenbescheid. Die Abrechnung der Behältergebühren erfolgt über die Hausverwaltung.

Mit den Gebühren für Restmüllbehälter werden sämtliche Leistungen (Ausnahme: Bioabfallentsorgung), Sach- und Personalkosten finanziert, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung entstehen. Hierzu gehört z.B. Behältergestellung, Restmüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Betrieb Deponie und Recyclinghöfe. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Mindestbehältergröße.


Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:

Die Zusendung des SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:

  • Zahlungspflichtiger
  • Buchungszeichen
  • IBAN, evtl. BIC
  • gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
  • Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers

Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen.

SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht entgegengenommen.