Abfallgebühren
Die Gebührenabteilung der Entsorgungsbetriebe informiert bei Fragen zu Abfallgebühren und Abfallgebührenbescheiden. Sie ist auch Ansprechpartner bei gebührenpflichtigen Behälterbestellungen, Behälterabmeldungen und Anträgen auf Sonderleerungen (Restmüllgroßbehälter).
Pro Haushalt bzw. Behältergemeinschaft müssen nachfolgende Behältergrößen mindestens vorhanden sein (bei höherem Restmüllaufkommen muss ein entsprechend größeres Behältervolumen gewählt werden):
2-wöchentliche Abfuhr | Mindestbehältergröße | |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 2 Personen | 40 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 4 Personen | 60 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 6 Personen | 80 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 10 Personen | 120 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 22 Personen | 240 Liter |
4-wöchentliche Abfuhr | Mindestbehältergröße | |
Haushalt | 1 Person | 40 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | 2 Personen | 80 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 4 Personen | 120 Liter |
Haushalt/Behältergemeinschaft | bis 10 Personen | 240 Liter |
Neue Abfallgebühren ab 2024
Behältervolumen | 2-wöchentliche Abfuhr | 4-wöchentliche Abfuhr |
40 Liter * | 69 Euro | 34 Euro * |
60 Liter * | 103 Euro | 52 Euro * |
80 Liter * | 137 Euro | 69 Euro * |
120 Liter | 206 Euro | 103 Euro |
240 Liter | 412 Euro | 206 Euro |
* 40-Liter-Behälter, 60-Liter-Behälter und 80-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr nur für Haushalte zulässig. Weitere Informationen zu den Restmüllbehältern finden Sie hier...
Neue Abfallgebühren ab 2024
Abfuhrrhythmus | 660 Liter | 1100 Liter |
zweimal wöchentlich | - | 4.534 Euro |
wöchentlich | 1.360 Euro | 2.267 Euro |
2-wöchentlich | 680 Euro | 1.133 Euro |
einmalige Leerung | 44 Euro | 65 Euro |
Weitere Informationen zu Restmüllbehältern und Restmüllgroßbehältern gibt es hier...
Neue Abfallgebühren ab 2024
Behältervolumen | Gebühr |
60 Liter | 28 Euro |
80 Liter | 37 Euro |
120 Liter | 56 Euro |
240 Liter | 112 Euro |
Weitere Informationen zur Biotonne gibt es hier...
Die Abfallgebühren werden über einen jährlichen Gebührenbescheid erhoben, der in der Regel Ende Januar per Post zugestellt wird. Mit dem Gebührenbescheid werden auch die gültigen Behältermarken verschickt, die deutlich sichtbar auf den Deckel des jeweiligen Abfallbehälters geklebt werden müssen (alte Marken bitte vorher entfernen).
Haushalte, die im Jahresverlauf zuziehen erhalten den Gebührenbescheid nach der Behälterbestellung.
Haushalte in Großwohnanlagen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Restmüllgroßbehältern und Biotonnen erhalten keinen Gebührenbescheid. Die Abrechnung der Behältergebühren erfolgt über die Hausverwaltung.
Mit den Gebühren für Restmüllbehälter werden sämtliche Leistungen (Ausnahme: Bioabfallentsorgung), Sach- und Personalkosten finanziert, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung entstehen. Hierzu gehört z.B. Behältergestellung, Restmüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Betrieb Deponie und Recyclinghöfe. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Mindestbehältergröße.
Städtische Restmüllsäcke - Kaufpreis: 6,00 EUR
für Mehrmengen an Restmüll können bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:
- Franks Frischetreff, Hohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn
- REWE Markt im Weipertzentrum, Etzelstraße 38, 74076 Heilbronn
- Kaufland Neckarsulm, Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm
- Schreibwaren Atak, Frankenbacher Straße 47, 74078 HN-Neckargartach
- Schreibwaren Seel, Am Wollhaus 6, 74072 Heilbronn
- Blattgold Buchladen, Inh. Johanna Chebbi, Stedinger Straße 57, 74080 HN-Böckingen
- Autozentrum Tatz, Carl-Zeiss-Straße 2, 74078 Heilbronn
Grünabfallsäcke - Kaufpreis: 2,00 EUR
bei Mehrmengen an Grün- und Bioabfällen
- Grünabfallsäcke gibt es bei allen Bürgerämtern zu kaufen
- Bitte nur mit trockenem Grün- und Bioabfall (z. B. Salat-, Gemüse- und Obstreste, Laub, Gras und Heckenschnitt) befüllen
- Die gefüllten und mit einer kompostierbaren Schnur zugebundenen Grünabfallsäcke können Sie an allen Abfuhrterminen der Biotonne zur Abholung bereitstellen.
*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die abfallberatung@heilbronn.de, Tel. 07131 56-2951
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:
- Telefonisch unter 07131 56-4235 oder 07131 56-4236 oder
- Schriftlich per E-Mail an abfallgebuehren@heilbronn.de oder
- per Download hier
Die Zusendung des SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:
- Zahlungspflichtiger
- Buchungszeichen
- IBAN, evtl. BIC
- gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
- Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen.
SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht entgegengenommen.
Sprechzeiten Abfallgebührenabteilung
Montag bis Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
Donnerstag zusätzlich | 14.00 bis 18.00 Uhr |
abfallgebuehren@heilbronn.de |
Ansprechpartner für Haushalte (nach Anfangsbuchstaben Nachname)
A - D | 07131 56-3290 | M - R | 07131 56-3498 |
E - H | 07131 56-3491 | S - T | 07131 56-3630 |
I - L | 07131 56-3492 | U - Z | 07131 56-3497 |
Ansprechpartner für Gewerbe & Hausverwaltungen
Gebühren | 07131 56-3181 |
Restmüllgroßbehälter | 07131 56-3480 |