Abfallgebühren
Die Gebührenabteilung der Entsorgungsbetriebe informiert bei Fragen zu Abfallgebühren und Abfallgebührenbescheiden.
Sie ist auch Ansprechpartner bei gebührenpflichtigen Behälterbestellungen, Behälterabmeldungen und Anträgen auf Sonderleerungen für Restmüllgroßbehälter.
Übersicht Abfallgebühren
Jahresgebühren 2024
Behältervolumen | 2-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße | 4-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße |
40 Liter* | 69 Euro | maximal für 2 Personen zulässig | 34 Euro | maximal für 1 Person zulässig |
60 Liter* | 103 Euro | maximal für 4 Personen zulässig | 52 Euro | maximal für 1 Person zulässig |
80 Liter* | 137 Euro | maximal für 6 Personen zulässug | 69 Euro | maximal für 2 Personen zulässig |
120 Liter | 206 Euro | maximal für 10 Personen zulässig | 103 Euro | maximal für 4 Personen zulässig |
240 Liter | 412 Euro | maximal für 22 Personen zulässig | 206 Euro | maximal für 10 Personen zulässig |
Jahresgebühren 2025
Behältervolumen | 2-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße | 4-wöchentliche Abfuhr | Mindestgröße |
40 Liter* | 81 Euro | maximal für 2 Personen zulässig | 40 Euro | maximal für 1 Person zulässig |
60 Liter* | 121 Euro | maximal für 4 Personen zulässig | 61 Euro | maximal für 1 Person zulässig |
80 Liter* | 162 Euro | maximal für 6 Personen zulässug | 81 Euro | maximal für 2 Personen zulässig |
120 Liter | 243 Euro | maximal für 10 Personen zulässig | 121 Euro | maximal für 4 Personen zulässig |
240 Liter | 486 Euro | maximal für 22 Personen zulässig | 243 Euro | maximal für 10 Personen zulässig |
* 40, 60 und 80 Liter Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung sind für Gewerbebetriebe nicht zulässig!
Weitere Informationen zu den Restmüllbehältern finden Sie hier...
Jahresgebühren 2024
Abfuhrrhythmus | 660 Liter | 1100 Liter |
zweimal wöchentlich | - | 4.534 Euro |
wöchentlich | 1.360 Euro | 2.267 Euro |
2-wöchentlich | 680 Euro | 1.133 Euro |
einmalige Leerung | Sonderleerung | 44 Euro | 65 Euro |
Jahresgebühren 2025
Abfuhrrhythmus | 660 Liter | 1100 Liter |
zweimal wöchentlich | - | 5.343 Euro |
wöchentlich | 1.603 Euro | 2.671 Euro |
2-wöchentlich | 801 Euro | 1.336 Euro |
einmalige Leerung | Sonderleerung | 51 Euro | 77 Euro |
Weitere Informationen zu Restmüllbehältern und Restmüllgroßbehältern gibt es hier...
Behältervolumen | Gebühr 2024 | Gebühr 2025 |
60 Liter | 28 Euro | 29 Euro |
80 Liter | 37 Euro | 39 Euro |
120 Liter | 56 Euro | 58 Euro |
240 Liter | 112 Euro | 117 Euro |
Weitere Informationen zur Biotonne gibt es hier...
Städtische Restmüllsäcke | 70 Liter - Kaufpreis: 6,00 EUR (ab 2025: 8,00 EUR)
für Mehrmengen an Restmüll können bei den Bürgerämtern oder über folgende Verkaufsstellen* erworben werden:
Franks Frischetreff | Hohenloher Str. 1, 74081 Heilbronn-Horkheim |
REWE Markt im Weipertzentrum | Etzelstraße 38, 74076 Heilbronn |
Kaufland Neckarsulm | Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm |
Schreibwaren Atak | Frankenbacher Straße 47, 74078 HN-Neckargartach |
Schreibwaren Seel | Am Wollhaus 6, 74072 Heilbronn |
Blattgold Buchladen | Stedinger Straße 57, 74080 HN-Böckingen |
Grünabfallsäcke | 70 Liter - Kaufpreis: 2,00 EUR
bei Mehrmengen an Grün- und Bioabfällen
- Grünabfallsäcke gibt es bei allen Bürgerämtern zu kaufen
- Bitte nur mit trockenem Grün- und Bioabfall (z. B. Salat-, Gemüse- und Obstreste, Laub, Gras und Heckenschnitt) befüllen
- Die gefüllten und mit einer kompostierbaren Schnur zugebundenen Grünabfallsäcke können Sie an allen Abfuhrterminen der Biotonne zur Abholung bereitstellen.
*Diese Übersicht ist ohne Gewähr. Sollte eine der aufgeführten Stellen keinen Verkauf mehr anbieten, freuen wir uns über Ihre Mitteilung an die abfallberatung@heilbronn.de, Tel. 07131 56-2951
Weitere Informationen
Die Abfallgebühren werden über einen jährlichen Gebührenbescheid erhoben, der in der Regel Ende Januar per Post zugestellt wird. Mit dem Gebührenbescheid werden auch die gültigen Behältermarken verschickt, die deutlich sichtbar auf den Deckel des jeweiligen Abfallbehälters geklebt werden müssen (alte Marken bitte vorher entfernen).
Haushalte, die im Jahresverlauf zuziehen erhalten den Gebührenbescheid nach der Behälterbestellung.
Haushalte in Großwohnanlagen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Restmüllgroßbehältern und Biotonnen erhalten keinen Gebührenbescheid. Die Abrechnung der Behältergebühren erfolgt über die Hausverwaltung.
Mit den Gebühren für Restmüllbehälter werden sämtliche Leistungen (Ausnahme: Bioabfallentsorgung), Sach- und Personalkosten finanziert, die im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung entstehen. Hierzu gehört z.B. Behältergestellung, Restmüllabfuhr, Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Betrieb Deponie und Recyclinghöfe. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Mindestbehältergröße.
Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann ein entsprechendes SEPA-Basislastschriftmandat bei den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn angefordert werden:
- Telefonisch unter 07131 56-4235 oder 07131 56-4236 oder
- Schriftlich per E-Mail an abfallgebuehren@heilbronn.de oder
- per Download hier
Die Zusendung des SEPA-Lastschriftmandats kann auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Rücksendung des SEPA-Lastschriftmandats ist nur im Original und handschriftlich unterschrieben gültig.Die Verwendung eigener Vordrucke ist ebenfalls möglich, allerdings müssen diese explizit als SEPA-Basislastschriftmandat gekennzeichnet sein. Des Weiteren sind folgende Angaben notwendig:
- Zahlungspflichtiger
- Buchungszeichen
- IBAN, evtl. BIC
- gegebenenfalls abweichender Kontoinhaber
- Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
Wichtig: Ein den Vorschriften entsprechend formulierter Text, mit dem der Zahlungsdienstleister (Banken und Sparkassen) angewiesen wird, die Belastung des Zahlungskontos einzulösen, muss unbedingt enthalten sein. Sofern Sie uns ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir Ihnen eine Vorabankündigung mit der Mandatsreferenz, Gläubiger-ID und dem Zeitpunkt der nächsten Fälligkeit zukommen lassen.
SEPA-Firmenlastschriftmandate werden von den Entsorgungsbetrieben der Stadt Heilbronn nicht entgegengenommen.