Die Biotonne im Sommer
Die hohen Temperaturen im Sommer beschleunigen die Zersetzung von organischen Abfällen.
Dies hat unangenehme Folgen, die jedem bekannt sind: Üble Gerüche und Maden.
Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei mit der Biotonne gut durch den Sommer zu kommen:
- Feuchte Bioabfälle aus der Küche (z. B. Speisereste, Kaffeefilter, Salat-, Obstreste) immer in saugfähiges Papier (z. B. Zeitungspapier) einwickeln oder im Handel erhältliche Papiertüten benutzen.
- Zum Sammeln der Bioabfälle auf keinen Fall Plastiktüten verwenden - auch keine Bio-Plastikmülltüten.
- Boden der Biotonne mit einer Schicht Knüllpapier auslegen. Bei Bedarf zusätzlich Knüllpapier in Lagen zwischen feuchtere Bioabfälle geben.
- Die Biotonne möglichst an einem schattigen oder halbschattigen Platz im Freien aufstellen. Deckel geschlossen halten.
- Auch Abfälle aus dem Garten möglichst trocken einfüllen. Gartenabfälle, wenn möglich, in Lagen dazwischengeben.
- Feuchte Gartenabfälle, vor allem Grasschnitt, antrocknen lassen und erst kurz vor der Leerung einfüllen. Das feine Gras neigt zum verkleben und wirkt dann als luftundurchlässige Schicht. Außerdem heizt sich der Grasschnitt schnell auf.
- Auch das Vorsortiergefäß geschlossen halten, regelmäßig entleeren und bei Bedarf auswaschen.
- Die lästigen Maden schlüpfen aus Fliegeneiern. Damit die Fliegen gar nicht erst ihre Eier ablegen können, sollte der Deckel der Biotonne und auch des Vorsortiergefäßes immer geschlossen bleiben.
- Zudem ist es hilfreich die Abfälle in Papier einzuwickeln.
- Vor allem den Biotonnenrand sauber halten. Es empfiehlt sich diesen ab und zu mit Essig zu reinigen.
- Hin und wieder die Biotonne nach der Leerung mit klarem Wasser ausspülen.
- Biotonne möglichst regelmäßig zur Abfuhr bereitstellen - auch wenn sie nicht ganz voll ist.
- Bioabfälle locker einfüllen, auf keinen Fall verdichten.
- Ist die Biotonne zu voll, so verpressen sich die Abfälle. Es besteht dann ein hohes Risiko, dass die Müllarbeiter die Tonne trotz großer Bemühungen nicht vollständig leeren können. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Nachleerung.