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Erklärung zur Barrierefreiheit App

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn sind bemüht, ihre mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Abfall App Heilbronn. 

Wichtiger Hinweis: für eine fehlerfreie Nutzung der neuen Abfall App muss zwingend die Vorgänger Version Abfallratgeber App auf dem Endgerät deinstalliert sein.

  • Android Version 1.0.10 vom 03.01.2025
  • iOS Version 1.0.10 vom 04.01.2025

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese mobile Anwendung (App) ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

  • Tastatursteuerung für iPhone Nutzer
    Derzeit unterstützt die App die Tastatursteuerung nur dann, wenn die Funktion im iPhone Betriebssystem ausgeschaltet ist.

Abfallkalender als PDF 

  • Die Abfallkalender sind barrierefrei downloadbar aber noch nicht barrierefrei zugänglich. Sie können jedoch im BITV Format auf der Webseite abfallwirtschaft.heilbronn.de heruntergeladen werden.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 13.01.2025 erstellt. Sie basiert auf den vorgenommenenen Anpassungen, die aus einer Prüfung durch die Deutsche Rentenveriserung als Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit resultieren. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2024 überprüft.  

3. Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit der Abfall App Heilbronn oder möchten Sie uns eine Rückmeldung geben?

Dann melden Sie sich bitte bei der Inklusionsbeauftragten der Stadt Heilbronn:

Irina Richter
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Telefon  07131 56-3728
E-Mail irina.richter@heilbronn.de
Skype (für Gebärdensprachnutzende): Inklusionsbeauftragte Stadt Heilbronn Irina Richter. 

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese App nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: 

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.