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Schadstoffsammlung

Die Termine der mobilen Schadstoffsammlungen werden durch den Abfallratgeber bekannt gegeben. Zudem können Sie die Terminübersicht hier abrufen.

Zur Schadstoffsammlung gehören z.B.:

  • Abbeizmittel, Abflussreiniger, Akku, Alleskleber, Ammoniak, Auto-/Motorradbatterien, Autopflegemittel 
  • Altöl (kostenpflichtig)
  • Backofenreiniger, Batterien, Beizen, Brems­flüssigkeit
  • Chemikalien (fest und flüssig)
  • Desinfektionsmittel
  • Entfroster, Entkalker, Entwickler, Energiesparlampen
  • Farben, Felgenreiniger, Fensterputzmittel, Fieberthermometer (quecksilberhaltig), Fixierer, Fleckentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Fungizide
  • Gifte aller Art, Glasreiniger, Grillreiniger
  • Herbizide, Herdputzmittel, Holzschutzmittel
  • Imprägniermittel, Insektizide
  • Kalkentferner, Kaltreiniger, Klebstoffe, Knopfzellen, Kondensatoren, Korrekturflüssigkeit, Kunstharze
  • Lacke, Laugen, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel
  • Medikamente (größere Menge), Metallputz­mittel, Motorreiniger, Mottenschutzmittel
  • Nagellackentferner, Nitroverdünnung
  • Ofenreiniger, Ölkanister
  • Pflanzenschutzmittel, Pinselreiniger
  • Quecksilber, -schalter und -thermometer
  • Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Rattengift
  • Säuren, Sanitärreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel, Silberputzmittel, Spiritus, Spraydosen mit giftigem Inhalt
  • Terpentin, Tipp-Korrektur
  • Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutz
  • Verdünner
  • Waschbenzin, WC-Reiniger

Nicht zur Schadstoffsammlung gehören z. B.:

  • asbesthaltige Abfälle,
  • Reifen,
  • Elektrogeräte,
  • Druckgasflaschen

  • Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung anliefern und direkt beim Sammelpersonal ­abgeben (nicht außerhalb der Sammelzeiten an den Sammelplätzen abstellen). Verschiedenartige Abfälle nicht zusammenschütten.
  • Altöl wird bis zur Menge des gekauften Frischöls gegen Vorlage des Kaufbelegs bei der Verkaufsstelle kostenlos zurückgenommen. Kostenpflichtige Annahme bei der mobilen Schadstoffsammlung durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen.
  • Batterien müssen nach dem Verbrauch zurückgegeben werden – an den Handel (Verkaufsstellen) oder bei kommunalen Annahmestellen (Schadstoffsammlung, Recyclinghöfe).
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und andere Schadstoffe. Kostenlose Abgabemöglichkeit bei: Annahmestelle für Elektrogeräte, Schadstoffsammlung und Recyclinghöfe.
  • Dispersionsfarbe (vollständig ausgehärtet) kann in der Restmülltonne entsorgt werden. Restentleerte Behälter ohne Schadanhaftungen (Dispersionsfarbeimer, Farbdosen) gehören auf den Recyclinghof oder in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack.