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Abfuhr- und Gebührensystem 2026

Abfallwirtschaft neu denken.

Im Heilbronner Stadtgebiet ist eine Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems der Abfallwirtschaft zum 1. Januar 2026 geplant. Die Umstellung betrifft ausschließlich die Restmüll- sowie Biotonnen (Kleinbehälter). Bei den Großbehältern (660 und 1.100 Liter) sowie Blauen und Gelben Tonnen ändert sich nichts. Zukünftig wird über die Grundstückseigentümer abgerechnet.

  • Die Restmüll- und Biotonnen werden mit einem elektronischen Identifikationsystem (Chip / Transponder) ausgestattet.
  • Auf dem Chip ist eine Codenummer gespeichert, die eindeutig einem Grundstück / Gebührenschuldner zugeordnet ist.
  • Das Entsorgungsfahrzeug ist mit einem Lesegerät ausgestattet. Während der Leerung wird die auf dem Chip gespeicherte Nummer eingelesen. 
  • Die Leerung wird mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Entsorgungsfahrzeugs festgehalten.
  • Am Ende der Leerungstour werden alle gespeicherten Daten an die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn übermittelt. Diese Daten werden dann jeweils in das elektronische Gebührensystem bzw. in das entsprechende Kundenkonto übernommen und verwaltet.

 

Restmülltonne

Biotonne

Neue Behälter

Alle Restmülltonnen werden mit einem elektronischen Chip ausgestattet.Alle Biotonnen werden mit einem elektronischen Chip ausgestattet.

Behältergrößen

  • Zur Auswahl stehen 60, 120 und 240 Liter Behälter.
  • Die 40 und 80 Liter Behälter werden nicht mehr eingesetzt.
  • Zur Auswahl stehen 60, 120 und 240 Liter Behälter. 
  • Die 80 Liter Biotonnen werden nicht mehr eingesetzt. 

Leerungsrhythmus

2-wöchentlich nach Bedarf2-wöchentlich | Juni bis Oktober wöchentlich

Behältergemeinschaften

Grundsätzlich werden Behältergemeinschaften empfohlen. 
NEU ab 2026: Verpflichtung zur gemeinschaftlichen Nutzung ab 
10 Wohneinheiten pro Grundstück.

  

Gebührenbescheid

Der Grundstückseigentümer ist Empfänger des Gebührenbescheids.

Abfallgebühren | Restmülltonne

  • Wegfall der Jahresgebührenmarke
  • Leerungen werden elektronisch erfasst
  • In der Jahresgebühr (Regelgebühr) sind 12 Leerungen inklusive bzw. 8 Leerungen bei Grundstücken mit nur einer Person (auf Antrag)
  • Bei Bedarf sind Zusatzleerungen gegen Gebühr möglich. Die Abrechnung erfolgt mit dem Gebührenbescheid.

Abfallgebühren | Biotonne

  • Wegfall der Jahresgebührenmarke
  • In der Jahresgebühr sind 36 Leerungen enthalten (2-wöchentlich sowie Juni bis Oktober wöchentliche Leerung)

Behälterverwaltung

Abfallbehälter mit Chip werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • Anreiz zur Abfalltrennung | Vermeidung von Restmüll - die Gebührenhöhe orientiert sich an der Anzahl der Leerungen (12 Leerungen sind inklusive).
  • Verursachergerechte Abrechnung - nur mit einem Chip ausgestattete Abfallbehälter werden geleert.
  • Bedarfsgerechte Behälteranzahl - unnötige Behälter werden abgezogen, Vermeidung von Behälter-Chaos.
  • Weniger Verwaltung & Logistik - kein Handlungsbedarf bei Zu- oder Wegzug, Behälter stehen grundstücksbezogen bereit. 

Ende 2024 | Anfang 2025

Grundlegende Informationen an alle Haushalte | Grundstückseigentümer | Gewerbebetriebe.


Februar 2025

Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern um den Behälterbedarf zu ermitteln.


Oktober bis Dezember 2025

Verteilung der neuen Abfallbehälter mit elektronischem Chip.


Januar 2026

Start des neuen Abfuhr- und Gebührensystems.

Die alten Restmüll- und Biotonnen werden eingesammelt und je nach Beschaffenheit 

a) teilweise in anderen Abfuhrgebieten als Behälter weiter verwendet bzw.
b) über eine stoffliche Verwertung zerkleinert und für die Produktion von neuen Kunststoffprodukten (z.B. Abfallbehälter) eingesetzt.


 

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Montag bis Mittwoch08.00 bis 16.00 Uhr                                                                
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Kontakt

Telefon    07131 56-2950
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