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Abfuhr- und Gebührensystem 2026

Abfallwirtschaft neu denken.

Im Heilbronner Stadtgebiet ist eine Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems der Abfallwirtschaft zum 1. Januar 2026 geplant. Erste Informationen hierzu sind im Pressetext zu finden. Detaillierte Informationen zum neuen System werden hier zeitnah bekannt gegeben.

Abfuhr- und Gebührensystem wird reformiert

Anreiz zur Abfallvermeidung und -trennung


Im Heilbronner Stadtgebiet ist eine Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems der Abfallwirtschaft zum 1. Januar 2026 geplant. Dazu sollen neue Restmüll- und Bioabfallbehälter mit einem elektronischen Chip, sogenannten Transpondern, in Umlauf gebracht werden, die eine genauere Abrechnung und die genaue Zuordnung der Behälter zum Grundstück ermöglichen. Darüber hinaus wird ein neuer grundstücksbezogener Tarif eingeführt. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn rechnen dann mit dem Grundstückseigentümer und nicht mehr mit dem einzelnen Haushalt ab. Die geplante Umstellung wurde am 29. Februar 2024 vom Gemeinderat beschlossen.

„Unser Anliegen ist es, verstärkte Anreize zur Abfallvermeidung und -trennung zu schaffen“, sagt Bürgermeister Andreas Ringle. „Dabei ist es uns auch wichtig, die absehbaren Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung abzufedern.“ 

Die Regelgebühr umfasst künftig zwölf Leerungen pro Jahr. Bei Grundstücken mit einer Person kann diese auf Antrag sogar auf acht Leerungen reduziert werden. Alle weiteren Abfuhrtermine werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Tonne auch tatsächlich zur Leerung bereitgestellt wird. Damit profitieren alle, die ihre verwertbaren Abfälle der Wiederverwertung zuführen und weniger Restmüll produzieren. Möglich wird dies durch die künftige Ausstattung der Abfallbehälter mit einem elektronischen Erfassungssystem. 

Die Bereitstellungsmöglichkeiten für Restmüll- und Bioabfallbehälter bleiben grundsätzlich unverändert. Angeboten werden auch künftig 26 Leerungstermine pro Jahr für Restmüllbehälter und 36 Leerungstermine pro Jahr für Bioabfallbehälter. 

Eine Neuerung gibt es für Grundstücke mit zehn und mehr Wohneinheiten. Diese werden künftig verpflichtet, Restmüll- und Bioabfallbehälter gemeinschaftlich zu nutzen. Grundsätzlich wird aber auch kleineren Hausgemeinschaften mit weniger als zehn Parteien die gemeinschaftliche Nutzung von Restmüllbehältern empfohlen. Zur ausreichenden Grundausstattung der Grundstücke mit Restmüllbehältern wird ein Behältervolumen von fünf Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt. 

Mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems wird auch die bisherige Vielzahl an Behältergrößen reduziert. Künftig werden für die Sammlung von Restmüll und Bioabfall jeweils nur noch 60-, 120- und 240-Liter-Behälter angeboten, die 40- und 80-Liter-Behälter entfallen. Die Nutzungsmöglichkeit von Restmüllgroßbehältern mit 660 oder 1100 Litern bleibt bestehen. Für vereinzelt auftretende Übermengen an Restmüll und Bio- bzw. Grünabfall werden auch weiterhin spezielle Abfallsäcke erhältlich sein. 

Nächste Schritte 

Damit die Einführung zum 1. Januar 2026 erfolgen kann, werden die Entsorgungsbetriebe in einem nächsten Schritt die Lieferung der neuen Restmüll- und Bioabfallbehälter sowie die gesamte Abfallabfuhr neu ausschreiben. Zudem müssen die Abfallgebühren für das Jahr 2026 neu kalkuliert und die Abfallwirtschaftssatzung zum 1. Januar 2026 neu gefasst werden. Des Weiteren steht die Befragung der Grundstückseigentümer zur Anzahl und Größe der ab 2026 benötigten Restmüll- und Bioabfallbehälter an. 

Die Ausstattung der Grundstücke im Stadtgebiet Heilbronn mit neuen Restmüll- und Bioabfallbehältern mit Transpondern verursacht, abhängig von den Ausschreibungsergebnissen und dem Bedarf der Grundstückseigentümer, schätzungsweise einmalige Kosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Im Gegenzug rechnen die Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn mit Einsparungen von durchschnittlich 120.000 Euro pro Jahr, die derzeit jährlich für den Austausch von rund 2000 beschädigten Behältern anfallen, was bei Neubehältern nicht zu erwarten ist. Durch die eindeutige Zuordnung der Behälter zum Grundstück gehen die Entsorgungsbetriebe auch davon aus, dass die Zahl der unberechtigten Leerungen von Behältern, für die keine Gebühr gezahlt wird, zurückgeht. Die bisher verwendeten Abfallgebührenmarken werden mit Einführung des elektronischen Erfassungssystems überflüssig.